1. Allgemeines
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von AVworld, Stefan Wahler, Höhenweg 32, 6150 Steinach („AVworld“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Leistungen von AVworld, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheins, der vom Verkäufer, deren Vertreter oder des von ihm beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Tage gebunden. Die Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedurfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax) Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt fur Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt diese Bestätigung als erteilt.
- Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen. Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrucklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Preise / Zahlungen
- Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekundigt werden muß.
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden zusätzlich berechnet.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ab Lager Manchester (England). Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für Verpackung, Transport- und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
- Skontogewährung hat zur Voraussetzung, daß das Konto des Verkäufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.
- Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Diskont, Wechselspesen und -kosten trägt der Käufer.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen mit 12% p.a. über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszufuhren. Alle offenstehenden – auch gestundete – Rechnungsbeträge werden sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
- Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingungen. Die Aufrechnung von Gegenfordenungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Lieferung erfolgt grundsätzlich per Nachnahme, insofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4. Versand
- Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese von ihm nicht ausdrucklich bestimmmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach billigem Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5. Verpackung
- Soweit in der Preisliste und Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, berrechnen wir anteilige Verpackungskosten.
6. Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers ausdrucklich als voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.
- Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transponmitteln, behördliche Anordnungen usw, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vetreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzuglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfullten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zuruckzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauern, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfullten Teils vom Vertrag zuruckzutreten.
- Sofern sich der Verkäufer wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine im Verzug befindet, ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen soweit die Verzögerung nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfullungsgehilfen beruht.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
7. Gefahrubergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die ausführende Person für den Transport übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
- Der Käufer hat die Lieferung sofern auf Transportschäden zu überprufen und etwaige Schäden sofort mit Erstellung eines Schadens-protokolls der Transportgesellschaft sowie des Verkäufers anzuzeigen.